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Trinkwasserleitungen aus Blei
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Wichtige Informationen zum Thema: Trinkwasserleitungen aus Blei

Wir haben ein Informationsschreiben an alle Kunden versendet, die gemäß unseren Bestandsunterlagen noch über einen Hausanschluss aus Blei verfügen.

Im Folgenden wollen wir Ihnen allgemeine und spezielle auf das Verbandsgebiet zugeschnittene Informationen rund um das Thema Blei im Trinkwasser in komprimierter Form anbieten. Wer es ausführlicher mag, kann die Informationsbroschüren des Umweltbundesamtes bzw. DVGW aus dem Internet herunterladen und lesen. Einige Link-Hinweise folgen am Ende der Ausführungen.

Warum ist das Thema Blei für Sie wichtig?

Blei im Trinkwasser ist gesundheitsschädlich. Insbesondere Säuglinge und Kleinkinder sind gefährdet aber auch Schwangere.

Der Gesetzgeber hat daher in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine stufenweise Herabsetzung des Grenzwertes für Blei implementiert.

Bis zum 30. November 2013 gilt der Grenzwert: 0,025 mg/l

Ab dem 1. Dezember 2013 gilt der Grenzwert:   0,010 mg/l

Im Prinzip ist den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen eine Übergangsfrist bis 30. November 2013 eingeräumt worden, noch vorhandene Bleirohre austauschen zu lassen. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind auch Sie, wenn Sei ein Haus besitzen mit einer Hausinstallation für Trinkwasser und zwar völlig gleich, ob Sie das Wasser vom öffentlichen Versorger – wie dem Zweckverband – oder einer privaten Eigenversorgung beziehen.

Woher kommt Blei im Trinkwasser?

Blei im Trinkwasser ist darauf zurückzuführen, dass bleihaltige Materialien im Trinkwasserhausanschluss und / oder Hausinstallation verwendet wurden. Eine Senkung des Bleigehaltes kann nur dadurch erreicht werden, dass die bleihaltigen Materialien gegen geeignetes und durch Prüfzeichen (DVGW) zertifiziertes Material ersetzt werden. Das bedeutet in der Regel ein kompletter Austausch der Rohrleitungen innerhalb und außerhalb der Gebäude.

Wer ist im Verbandsgebiet betroffen?

Auch in den Versorgungsgebieten des Zweckverbandes wurden bis Anfang der 70-ziger Jahre Rohre aus Blei in der Trinkwasserinstallation verwendet.

Der Bestand ist in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund der verschärften Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) kontinuierlich reduziert worden.

Mit Stand Ende Mai 2013 sind im Stadtgebiet Fürstenwalde noch 115 Hausanschlüsse aus Blei im Bestand erfasst. Auch im Stadtgebiet Lebus sind noch 10 Hausanschlüsse aus Blei vorhanden. In allen anderen Gemeinden, sind keine Hausanschlüsse aus Blei mehr vorhanden.

Unabhängig davon, können sich in Ihrem Haus, wenn es älter als 40 Jahre ist und in der Zwischenzeit keine Erneuerungen an der Trinkwasserinstallation vorgenommen wurden, noch Rohre aus Blei für die Trinkwasserversorgung befinden.  

Was plant Ihr Wasserversorger – der Zweckverband?

Bis zum September 2013 läuft noch eine Investitionsmaßnahme im Bereich der Mandelstraße, hier werden neben der Versorgungsleitung (Hauptleitung in der Straße) ohnehin alle Hausanschlüsse im Öffentlichkeitsbereich erneuert. Auf Sie als Grundstückseigentümer bzw. –nutzer sind wir bereits zu gekommen wegen der Erneuerung der Anschlussleitung auf Ihrem Grundstück oder Sie haben jetzt  unseren Informationsbrief erhalten. Von dieser laufenden Investitionsmaßnahme sind folgende Straßen erfasst:

-          Mandelstraße

-          Heinrich-Heine-Straße

-          Heinrich-Mann-Straße

-          Turmstraße

-          Teile der Herderstraße

-          Teile der Wilhelmstraße

-          Teile der Frankfurter Straße

 

Weiter planen wir in folgenden Straßen

-          Berliner Straße

-          Am Stadtpark

-          Bergstraße

-          Briesener Straße

-          Buckower Straße

-          Clausiusstraße

-          Lebuser Straße

-          Karl-Liebknecht-Straße

-          Julian-Marchlewski-Straße

 

noch vorhandene Hausanschlüsse aus Blei bis zum Jahresende zu erneuern.

 

Auch in allen anderen Straßen in denen noch Bleianschlüsse zu verzeichnen sind werden wir die Hausanschlüsse erneuern, sofern auch Sie als Grundstückseigentümer für den Leistungsteil auf Ihrem Grundstück mitziehen.

Wie stelle ich fest, ob in meinem Haus eine Installation aus Blei vorhanden ist?

Blei ist ein weiches Material, wenn sich die Rohre einkerben lassen z. B. mittels eines Messers, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Blei. Die Färbung von Blei ist dunkelgrau. Außerdem wurden die Rohre oft in großen Bögen verlegt.

Wenn Sie trotz dieser Hinweise nicht sicher feststellen können, ob es sich in Ihrer Hausinstallation um Blei handelt, ziehen Sie bitte ein Fachunternehmen, das in unserem Installateurverzeichnis eingetragen ist zu rate.  

Für Mieter gilt Folgendes: Wenden Sie sich bitte an Ihren Hauseigentümer bzw. Hausverwalter, als solcher ist er für die einwandfreie Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation verantwortlich und wird Ihnen die entsprechenden Informationen liefern.

Zuständigkeiten - Wer ist wofür verantwortlich?

Sie haben jetzt schon mehrfach die Begriffe Hausinstallation und Hausanschlussleitung gelesen.

Bei der Hausinstallation handelt es sich um die Trinkwasserinstallation innerhalb eines Gebäudes. Die Hausanschlussleitung besteht hingegen aus der Verbindung mit der Versorgungsleitung (Hauptleitung) auf der Straße und der Hausinstallation. Die Hausanschlussleitung endet mit der Wasserzähleranlage (in der Regel im Keller oder Anschlussraum des Gebäudes).

Für die Hausinstallation ist bei selbst genutztem Wohneigentum der Eigentümer und bei vermietetem Eigentum der Verwalter oder Vermieter verantwortlich, für die Hausanschlussleitung der Wasserversorger.

Warum wird der Beitrag anhand der Grundstücksfläche erhoben?

Der Beitrag ist eine öffentliche Last, die auf dem Grundstück ruht. Der Gesetzgeber hat allein das Grundeigentum als Bezugsgröße für den Beitrag vorgegeben. Daher ist nur ein grundstücksbezogener Beitragsmaßstab zulässig. Beitragsfähig ist dabei vereinfacht gesagt die gesamte Fläche eines Grundstückes, die nach dem Ortsrecht der jeweiligen Gemeinde (z.B. Flächennutzungsplan, Innenbereichssatzung o.ä.) im Innenbereich liegt. Neben der Grundstücksgröße muss auch dessen Bebaubarkeit berücksichtigt werden, dazu wird die Grundstücksfläche anhand der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse gewichtet.

Dieser Beitragsmaßstab ist seit der Wende durch das OVG in Brandenburg vorgegeben. Maßstäbe, wie die Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen oder der Abwasseranfall, sind dagegen unzulässig.

Wer trägt welche Kosten?

Die Kosten der Hausinstallation hat der Eigentümer zu tragen.

Die Kostentragung der Hausanschlussleitung regelt sich nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) und den Ergänzenden Bedingungen des jeweiligen Wasserversorgers. In der Regel tragen die Kosten der Erneuerung der Hausanschlussleitung im Öffentlichkeitsbereich der Wasserversorger und auf dem Grundstück der Eigentümer – so auch im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland. Hieraus ergibt sich, dass immer wenn die Hausanschlussleitung komplett erneuert werden muss, auch Kosten auf den Eigentümer zu kommen. Allerdings ist im Stadtgebiet häufig die äußere Gebäudekante zugleich auch die Grundstücksgrenze, weswegen dieser Kostenanteil, den der Eigentümer zu tragen hat, als eher gering einzuschätzen ist.

Wer darf Arbeiten an der Trinkwasser-Installation ausführen?

Um eine immer gleichbleibende Güte des Trinkwassers zu gewährleisten dürfen Arbeiten an der Hausinstallation nur durch im Installateurverzeichnis eingetragene Fachunternehmen ausgeführt werden.

Das Installateurverzeichnis ist abrufbar unter folgendem Link: http://www.was-storkow.de/seite/168061/installateure.html

Das Installateurunternehmen wird für Leitungen, Fittinge und Armaturen nur Materialien verwenden, die für das Trinkwasser des Wasserwerkes Fürstenwalde geeignet sind und durch ein Prüfzeichen (DVGW) zertifiziert sind.

Arbeiten an der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück führt der Zweckverband aus oder ebenfalls ein eingetragenes Installateurunternehmen.

Arbeiten an der Hausanschlussleitung im Öffentlichkeitsbereich führt ausschließlich der Zweckverband bzw. von ihm beauftragte und zertifizierte Fachunternehmen durch.

Ansprechpartner

  Zweckverband

 Herr Krämer   Betriebsstättenleiter Trinkwasser    03361 59659-36 bzw. 35
 Herr Maczek  Prozessingenieur  03361 59659-16
 Frau Görsdorf  Technische Geschäftsführerin  03361 59659-11

 

  Gesundheitsamt

 Frau Schmidt  03361 599-2260 
 Frau Pfau  03361 599-2261

Anschrift: Landkreis Oder-Spree, Gesundheitsamt, Außenstelle Fürstenwalde, Am Bahnhof 1, 15517 Fürstenwalde

Informationsquellen

Umweltbundesamt

www.umweltbundesamt.de

Hier kann beispielsweise die Broschüre „Rund um das Trinkwasser“ heruntergeladen werden sowie weitere Informationen zu dem Thema Blei und Trinkwasser bezogen werden.

 

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches – DVGW

http://www.dvgw.de/

 

Geschäftsstelle des Zweckverbandes (Uferstraße 5 in 15517 Fürstenwalde)

Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser (AVB Wasser V) und Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBV) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland sowie weitere Informationen rund um das Thema Trinkwasser.