Hinweis zu vorübergehend stillgelegten Trinkwasserhausanschlüssen

Durch die schrittweisen Lockerungen gemäß der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und den damit verbundenen Öffnungen von Gaststätten, Schulen, Kindertagestätten, Sportstätten und weiteren Einrichtungen des öffentlichen Lebens, weisen wir darauf hin, dass bei der Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation Folgendes unbedingt zu beachten ist:

Die Trinkwasserinstallation ist vor Inbetriebnahme gründlich zu spülen. Dies bedeutet an jedem Abnahmepunkt so viel Wasser zu entnehmen, bis der Leitungsinhalt der gesamten Installation zwei bis dreimal ausgetauscht wurde. Die beste Kontrolle darüber, ob der Leitungsinhalt ausgetauscht ist, haben Sie durch prüfen der Wassertemperatur (Thermometer nicht zwingend erforderlich, der unter den Wasserstrahl gehaltene Finger tut dies auch). Die Zeit, die Sie benötigt haben, um eine konstante Wassertemperatur zu erreichen um das 2 bis 3-fache verlängert, gewährleistet die Einhaltung dieser Anforderung. Wird die Spülung unterlassen, kann dies infolge der teilweise langen Stillstandszeiten, zu einer negativen Beeinträchtigung des Trinkwassers innerhalb der Installationen und des öffentlichen Trinkwassernetzes kommen. Dies kann zu einem untypischen Geruch, Verfärbung oder im schlimmsten Fall zu einer Verkeimung des Trinkwassers führen und ist deshalb unbedingt zu vermeiden.