Geschichte des Zweckverbandes
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06.12.1991 |
Die erste Verbandssatzung wird veröffentlicht, damit ist der
Zweckverband am 07.12.1991 entstanden. |
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21.11.1992 |
Abschluss des Ingenieurvertrages zum Bau einer Kläranlage auf
dem Gelände der damals noch genutzten Rieselfelder am westlichen
Stadtrand von Fürstenwalde. |
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23.12.1992 |
Erster Spatenstich zum Bau der Verbandskläranlage. |
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01.07.1993 |
Mit Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrages gehen die
Anlagen zur Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung von
der MWA auf den Zweckverband über. |
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Februar 1994 |
Das Projekt Verbandskläranlage wird überplant. Die Kapazität
wird auf 48.000 EW, erweiterbar auf 72.000 EW, reduziert. |
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September 1994 |
Es wird ein Betriebsführungsvertrag mit der Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH über 10 Jahre abgeschlossen. |
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01.05.1995 |
Die Kanalbenutzungsgebühr wird von 4,25 DM/m³ auf 5,80 DM/m³ erhöht. |
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September 1995 |
Beginn der Inbetriebnahme der Verbandskläranlage (Einfahrbetrieb). Zu Beginn des Jahres 1998 laufen alle Anlagenteile, die vorgegebenen Ablaufwerte sind bei hoher Kapazitätsauslastung eingehalten. |
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1997 |
Abschluss der Abwassererschließung der Gemeinde Langewahl. |
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05.07.1998 |
Das „Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände“
tritt in Kraft. |
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1999 bis 2001 |
Die Orte Berkenbrück, Jänickendorf, Markgrafpieske, Neuendorf im Sande und Spreenhagen werden an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen. |
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Dezember 2000 |
Beginn der Sanierung und Rekonstruktion des Wasserwerkes Fürstenwalde. |
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01.01.2001 |
Die Kanalbenutzungsgebühr wird von 5,80 DM/m³ auf 5,35 DM/m³ gesenkt. |
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Juni 2001 |
Die Klärschlammvererdungsanlage wird eingeweiht. |
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01.01.2002 |
Die Grundgebühr für zentrale Abwasserentsorgung wird abgeschafft, in Folge dessen wird die Kanalbenutzungsgebühr auf 3,04 EUR/m³ erhöht. |
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2002 bis 2003 |
Die Orte Trebus, Steinhöfel und Briesen werden abwasserseitig erschlossen. |
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01.01.2003 |
Wiederum wird die Kanalbenutzungsgebühr gesenkt, von 3,04 EUR/m³ auf nun 2,97 EUR/m³. Weiter sinken die Gebühr für mobile Entsorgung von 5,54 EUR/m³ auf 5,14 EUR/m³ und das Mengenentgelt Trinkwasser von 1,33 EUR/m³ auf 1,30 EUR€/m³ (netto). |
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26.10.2003 |
Nach dem Abschluss der Gemeindegebietsreform hat der Zweckverband noch zehn Mitglieder. |
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01.09.2004 |
Nachdem der Betriebsführungsvertrag mit der Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH fristgerecht gekündigt worden war, übernimmt der Zweckverband das Betreiben seiner Anlagen selbst. Die bisherigen Mitarbeiter des Betriebsführungsunternehmens werden übernommen. |
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Dezember 2004 |
Durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wird die in den
Jahren 1999 bis 2001 erhobene Grundgebühr für die zentrale
Abwasserentsorgung bestätigt. Sowohl Gebührenmaßstab als auch
Gebührensatz entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. |
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März 2005 |
Das Verwaltungsgericht bestätigt in einem Eilverfahren zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen die Rechtswirksamkeit der Beitragssatzung. Damit sind alle Satzungen des Zweckverbandes durch Urteil bzw. Beschluss der Verwaltungsgerichte bestätigt. |
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August 2005 |
Im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung der Erweiterung der Verbandskläranlage von 48.000 auf 60.000 Einwohnerwerte findet der Erörterungstermin statt. |
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Dezember 2005 |
Die Verbandsversammlung beschließt eine erneute Gebührensenkung im Abwasserbereich. Die Kosteneinsparungen durch die Umgestaltung der Betriebsführung werden damit an die Kunden weitergegeben. Die Gebühr zentrale Entsorgung liegt ab dem 01.01.2006 bei 2,80 EUR/m³, für dezentrale Entsorgung bei 4,97 EUR/m³. |
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Februar 2006 |
Der Bau des Regenüberlaufbeckens in der Fürstenwalder Sembritzkistraße beginnt – eine der größten Investitionen des ZVWA, von der vor allem auch die Spree profitiert. |
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Juli 2006 |
Der ZVWA übernimmt das Betreiben der Anlagen des WAZ Lebus – zunächst im Wege der Amtshilfe. |
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August 2006 |
Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtswirksamkeit der Beitragssatzung des ZVWA. Weiter wird festgestellt, dass die Beiträge gegenüber Altanschließern nicht verjährt sind. Jedoch wird im entschiedenen Fall der Beitrag aus Gründen des Vertrauensschutzes aufgehoben. Der ZVWA geht in Berufung. |
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Oktober 2006 |
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus wird genehmigt. Sie ist bis zum 31.12.2007 befristet und bietet den Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus die Möglichkeit, dem ZVWA beizutreten. |
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März 2007 |
Die Gemeinde Treplin, bisher Mitglied im WAZ Lebus, stellt den Antrag auf Mitgliedschaft im ZVWA. Die Verbandsversammlung stimmt diesem Antrag am 14.03.2007 zu, ab dem Beitritt gelten auch für die Trepliner Bürger die Satzungen und die wesentlich günstigeren Gebühren des ZVWA. Der Beitritt kann jedoch erst erfolgen, wenn der Austritt aus dem WAZ Lebus vollzogen ist. |
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Frühjahr 2007 |
Mit dem unterirdischen Vortrieb von Kanalrohren mit 1,60 m und 2,00 m Durchmesser wird ein weiterer wichtiger Abschnitt des Bauvorhabens Regenüberlaufbecken umgesetzt. |
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2007 |
Die Trinkwassererschließung des Verbandsgebietes wird abgeschlossen, der Anschlussgrad liegt nun bei 98 %. |
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22.09.2007 |
Zahlreiche Gäste nutzen das Angebot, das Regenüberlaufbecken kurz vor seiner Inbetriebnahme im Rahmen eines Tages der offenen Tür zu besichtigen. |
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31.10.2007 |
Die Gemeinde Treplin tritt dem ZVWA bei. |
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12.12.2007 |
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt in einem landesweit beachteten Urteil die Beitragssatzung und -erhebung des ZVWA, insbesondere auch gegenüber Altanschließern. Die Urteile des VG Frankfurt vom 28. 08. 2006 werden aufgehoben. |
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Dezember 2007 |
Die Verbandsversammlung beschießt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus einmalig um 6 Monate zu verlängern. Damit bleibt der Beitritt auch der verbliebenen Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus zum ZVWA möglich. |
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Dezember 2007 |
Die Bauarbeiten am Regenüberlaufbecken sind abgeschlossen, das Ziel der Entlastung der Spree ist realisiert. |
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März 2008 |
Die Aufträge für die Sanierung des Hochbehälters Buchholz – wichtig für die Trinkwasserversorgung der Stadt Fürstenwalde sowie weiterer Gemeinden – werden vergeben. Damit beginnt das wichtigste und umfangreichste Bauvorhaben des Jahres 2008. |
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Juli 2008 |
Die Vereinbarung mit dem WAZ Lebus wird auf Betreiben des Schuldenmanagementfonds des Landes Brandenburg erneut, diesmal um ein dreiviertel Jahr, verlängert, die Gespräche über den Beitritt der Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus zum ZVWA werden fortgesetzt. |
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Dezember 2008 |
Die Orts-Kläranlage Schönfelde geht zusammen mit dem zugehörigen Kanalnetz in Betrieb. Nach jahrelangem Ringen um Genehmigung und Errichtung der Anlage konnte das Pilotprojekt für semizentrale Entsorgung endlich umgesetzt werden. |
| März 2009 | Noch einmal wird die öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus verlängert. Die Verhandlungen um die Eingliederung konnten weiter vorangebracht, jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Dies soll nun bis zum Jahresende erreicht werden. |
| 14.12.2009 | Die Verbandsversammlung beschließt die Verbandssatzung neu. Die wichtigste Änderung ist die Mitgliedschaft der Stadt Lebus sowie der Gemeinden Zeschdorf und der Gemeinde Fichtenhöhe für den Ortsteil Niederjesar in Folge der Eingliederung des bisherigen WAZ Lebus ab dem 01.01.2010. |
| 01.01.2010 |
Die neue Verbandssatzung tritt in Kraft, die Eingliederung des WAZ Lebus in den ZVWA Fürstenwalde ist erfolgt. Die Entgeltsätze für Trinkwasser und die Gebührensätze für dezentrale Entsorgung werden sofort an die im bisherigen ZVWA geltenden angepasst und damit deutlich gesenkt. Für zentrale Entsorgung müssen weiterhin unterschiedliche Gebühren gelten. |
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11.01.2010 |
Die Verbandsversammlung beschließt die Abwasserbeseitigungssatzung, die Satzung über die mobile Entsorgung, die Abwasserbeitragssatzung sowie die Abwassergebührensatzung neu. Die Mengengebühr für zentrale Entsorgung im Gebiet Lebus wird um 20 Cent auf 5,35 Euro je m³ gesenkt. |
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06.05.2010 |
Die Verbandsversammlung wählt Herrn Hans-Ulrich Hengst, Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde, zum neuen Verbandsvorsteher. Manfred Reim, der seit der Gründung des Verbandes dessen Vorsteher war, geht in den Ruhestand. |
| 01.01.2011 | Für die zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Lebus wird eine erneute Gebührensenkung möglich. Der Gebührensatz wird mit 5,00 EUR/m³ festgelegt. |
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2011 |
Nachdem die Genehmigungen für die Erweiterung der Kläranlage Fürstenwalde vorliegen beginnen die Bauarbeiten nach europaweiter Ausschreibung im Frühjahr. |
| Dezember 2011 |
Die Arbeiten am Los 1, der Erweiterung der Klärschlammvererdung sind abgeschlossen, die Anlage kann in Betrieb gehen. |
| 13.12.2011 |
Die Verbandsversammlung beschließt die Senkung der Gebühren für die zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Fürstenwalde (früheres Verbandsgebiet) ab dem 01.01.2012 um 43 Cent auf nunmehr 2,37 EUR/m³. Nach wie vor wird neben der Mengengebühr keine Grundgebühr fällig. Mit dieser Gebührensenkung gibt der Zweckverband die Einnahmen aus der Nacherhebung der Altanschließerbeiträge im Abgabengebiet Fürstenwalde an seine dortigen Kunden weiter. Im Abgabengebiet Lebus kann die Gebühr für zentrale Entsorgung um 13 Cent auf 4,87 EUR/m³ gesenkt werden. Dies resultiert aus einer weiteren Kosteneinsparung. |
