ZVWA Fürstenwalde und Umland
Historisches
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Historisches

Geschichte des Zweckverbandes

06.12.1991

Die erste Verbandssatzung wird veröffentlicht, damit ist der Zweckverband am 07.12.1991 entstanden.
Es sind 30 Gemeinden Mitglied im Zweckverband.
Zum ersten Verbandsvorsteher wird Herr Manfred Reim, Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde, gewählt.

21.11.1992

Abschluss des Ingenieurvertrages zum Bau einer Kläranlage auf dem Gelände der damals noch genutzten Rieselfelder am westlichen Stadtrand von Fürstenwalde.
Die Kläranlage soll eine Ausbaugröße von 96.000 Einwohnerwerten haben, erweiterbar auf 135.000 EW.

23.12.1992

Erster Spatenstich zum Bau der Verbandskläranlage.

01.07.1993

Mit Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrages gehen die Anlagen zur Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung von der MWA auf den Zweckverband über.
Die Betriebsführung wird durch die Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH durchgeführt.

Februar 1994

Das Projekt Verbandskläranlage wird überplant. Die Kapazität wird auf 48.000 EW, erweiterbar auf 72.000 EW, reduziert.
Im Verbandsgebiet leben rund 50.000 Einwohner.

September 1994

Es wird ein Betriebsführungsvertrag mit der Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH über 10 Jahre abgeschlossen.

01.05.1995

Die Kanalbenutzungsgebühr wird von 4,25 DM/m³ auf 5,80 DM/m³ erhöht.

September 1995

Beginn der Inbetriebnahme der Verbandskläranlage (Einfahrbetrieb). Zu Beginn des Jahres 1998 laufen alle Anlagenteile, die vorgegebenen Ablaufwerte sind bei hoher Kapazitätsauslastung eingehalten.

1997

Abschluss der Abwassererschließung der Gemeinde Langewahl.

05.07.1998

Das „Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände“ tritt in Kraft.
Am 12.09.2000 wird der Feststellungsbescheid für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland durch die Aufsichtsbehörde im Amtsblatt für den LOS bekannt gemacht, die ordnungsgemäße Gründung wird bestätigt.

1999 bis 2001

Die Orte Berkenbrück, Jänickendorf, Markgrafpieske, Neuendorf im Sande und Spreenhagen werden an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen.

Dezember 2000

Beginn der Sanierung und Rekonstruktion des Wasserwerkes Fürstenwalde.

01.01.2001

Die Kanalbenutzungsgebühr wird von 5,80 DM/m³ auf 5,35 DM/m³ gesenkt.

Juni 2001

Die Klärschlammvererdungsanlage wird eingeweiht.

01.01.2002

Die Grundgebühr für zentrale Abwasserentsorgung wird abgeschafft, in Folge dessen wird die Kanalbenutzungsgebühr auf 3,04 EUR/m³ erhöht.

2002 bis 2003

Die Orte Trebus, Steinhöfel und Briesen werden abwasserseitig erschlossen.

01.01.2003

Wiederum wird die Kanalbenutzungsgebühr gesenkt, von 3,04 EUR/m³ auf nun 2,97 EUR/m³. Weiter sinken die Gebühr für mobile Entsorgung von 5,54 EUR/m³ auf 5,14 EUR/m³ und das Mengenentgelt Trinkwasser von 1,33 EUR/m³ auf 1,30 EUR€/m³ (netto).

26.10.2003

Nach dem Abschluss der Gemeindegebietsreform hat der Zweckverband noch zehn Mitglieder.

01.09.2004

Nachdem der Betriebsführungsvertrag mit der Spreewasser Gesellschaft für Wasserwirtschaft mbH fristgerecht gekündigt worden war, übernimmt der Zweckverband das Betreiben seiner Anlagen selbst. Die bisherigen Mitarbeiter des Betriebsführungsunternehmens werden übernommen.

Dezember 2004

Durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wird die in den Jahren 1999 bis 2001 erhobene Grundgebühr für die zentrale Abwasserentsorgung bestätigt. Sowohl Gebührenmaßstab als auch Gebührensatz entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
In einem weiteren Urteil wird die Vorgehensweise des Zweckverbandes bei der Durchsetzung des Anschlusszwanges bestätigt.

März 2005

Das Verwaltungsgericht bestätigt in einem Eilverfahren zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen die Rechtswirksamkeit der Beitragssatzung. Damit sind alle Satzungen des Zweckverbandes durch Urteil bzw. Beschluss der Verwaltungsgerichte bestätigt.

August 2005

Im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung der Erweiterung der Verbandskläranlage von 48.000 auf 60.000 Einwohnerwerte findet der Erörterungstermin statt.

Dezember 2005

Die Verbandsversammlung beschließt eine erneute Gebührensenkung im Abwasserbereich. Die Kosteneinsparungen durch die Umgestaltung der Betriebsführung werden damit an die Kunden weitergegeben. Die Gebühr zentrale Entsorgung liegt ab dem 01.01.2006 bei 2,80 EUR/m³, für dezentrale Entsorgung bei 4,97 EUR/m³.

Februar 2006

Der Bau des Regenüberlaufbeckens in der Fürstenwalder Sembritzkistraße beginnt – eine der größten Investitionen des ZVWA, von der vor allem auch die Spree profitiert.

Juli 2006

Der ZVWA übernimmt das Betreiben der Anlagen des WAZ Lebus – zunächst im Wege der Amtshilfe.

August 2006

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtswirksamkeit der Beitragssatzung des ZVWA. Weiter wird festgestellt, dass die Beiträge gegenüber Altanschließern nicht verjährt sind. Jedoch wird im entschiedenen Fall der Beitrag aus Gründen des Vertrauensschutzes aufgehoben. Der ZVWA geht in Berufung.

Oktober 2006

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus wird genehmigt. Sie ist bis zum 31.12.2007 befristet und bietet den Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus die Möglichkeit, dem ZVWA beizutreten.

März 2007

Die Gemeinde Treplin, bisher Mitglied im WAZ Lebus, stellt den Antrag auf Mitgliedschaft im ZVWA. Die Verbandsversammlung stimmt diesem Antrag am 14.03.2007 zu, ab dem Beitritt gelten auch für die Trepliner Bürger die Satzungen und die wesentlich günstigeren Gebühren des ZVWA. Der Beitritt kann jedoch erst erfolgen, wenn der Austritt aus dem WAZ Lebus vollzogen ist.

Frühjahr 2007

Mit dem unterirdischen Vortrieb von Kanalrohren mit 1,60 m und 2,00 m Durchmesser wird ein weiterer wichtiger Abschnitt des Bauvorhabens Regenüberlaufbecken umgesetzt.

2007

Die Trinkwassererschließung des Verbandsgebietes wird abgeschlossen, der Anschlussgrad liegt nun bei 98 %.

22.09.2007

Zahlreiche Gäste nutzen das Angebot, das Regenüberlaufbecken kurz vor seiner Inbetriebnahme im Rahmen eines Tages der offenen Tür zu besichtigen.

31.10.2007

Die Gemeinde Treplin tritt dem ZVWA bei.

12.12.2007

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt in einem landesweit beachteten Urteil die Beitragssatzung und -erhebung des ZVWA, insbesondere auch gegenüber Altanschließern. Die Urteile des VG Frankfurt vom 28. 08. 2006 werden aufgehoben.

Dezember 2007

Die Verbandsversammlung beschießt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus einmalig um 6 Monate zu verlängern. Damit bleibt der Beitritt auch der verbliebenen Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus zum ZVWA möglich.

Dezember 2007

Die Bauarbeiten am Regenüberlaufbecken sind abgeschlossen, das Ziel der Entlastung der Spree ist realisiert.

März 2008

Die Aufträge für die Sanierung des Hochbehälters Buchholz – wichtig für die Trinkwasserversorgung der Stadt Fürstenwalde sowie weiterer Gemeinden – werden vergeben. Damit beginnt das wichtigste und umfangreichste Bauvorhaben des Jahres 2008.

Juli 2008

Die Vereinbarung mit dem WAZ Lebus wird auf Betreiben des Schuldenmanagementfonds des Landes Brandenburg erneut, diesmal um ein dreiviertel Jahr, verlängert, die Gespräche über den Beitritt der Mitgliedsgemeinden des WAZ Lebus zum ZVWA werden fortgesetzt.        

Dezember 2008

Die Orts-Kläranlage Schönfelde geht zusammen mit dem zugehörigen Kanalnetz in Betrieb. Nach jahrelangem Ringen um Genehmigung und Errichtung der Anlage konnte das Pilotprojekt für semizentrale Entsorgung endlich umgesetzt werden.                                                     

März 2009 Noch einmal wird die öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem WAZ Lebus verlängert. Die Verhandlungen um die Eingliederung konnten weiter vorangebracht, jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Dies soll nun bis zum Jahresende erreicht werden.                                      
14.12.2009 Die Verbandsversammlung beschließt die Verbandssatzung neu. Die wichtigste Änderung ist die Mitgliedschaft der Stadt Lebus sowie der Gemeinden Zeschdorf und der Gemeinde Fichtenhöhe für den Ortsteil Niederjesar in Folge der Eingliederung des bisherigen WAZ Lebus ab dem 01.01.2010.
01.01.2010

Die neue Verbandssatzung tritt in Kraft, die Eingliederung des WAZ Lebus in den ZVWA Fürstenwalde ist erfolgt. Die Entgeltsätze für Trinkwasser und die Gebührensätze für dezentrale Entsorgung werden sofort an die im bisherigen ZVWA geltenden angepasst und damit deutlich gesenkt. Für zentrale Entsorgung müssen weiterhin unterschiedliche Gebühren gelten.                                                                  

11.01.2010

Die Verbandsversammlung beschließt die Abwasserbeseitigungssatzung, die Satzung über die mobile Entsorgung, die Abwasserbeitragssatzung sowie die Abwassergebührensatzung neu. Die Mengengebühr für zentrale Entsorgung im Gebiet Lebus wird um 20 Cent auf 5,35 Euro je m³ gesenkt.

06.05.2010 

Die Verbandsversammlung wählt Herrn Hans-Ulrich Hengst, Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde, zum neuen Verbandsvorsteher. Manfred Reim, der seit der Gründung des Verbandes dessen Vorsteher war, geht in den Ruhestand.                                                           
01.01.2011 Für die zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Lebus wird eine erneute Gebührensenkung möglich. Der Gebührensatz wird mit 5,00 EUR/m³ festgelegt.

2011

Nachdem die Genehmigungen für die Erweiterung der Kläranlage Fürstenwalde vorliegen beginnen die Bauarbeiten nach europaweiter Ausschreibung im Frühjahr.

Dezember 2011

Die Arbeiten am Los 1, der Erweiterung der Klärschlammvererdung sind abgeschlossen, die Anlage kann in Betrieb gehen.                              

13.12.2011

Die Verbandsversammlung beschließt die Senkung der Gebühren für die zentrale Entsorgung im Abgabengebiet Fürstenwalde (früheres Verbandsgebiet) ab dem 01.01.2012 um 43 Cent auf nunmehr 2,37 EUR/m³. Nach wie vor wird neben der Mengengebühr keine Grundgebühr fällig. Mit dieser Gebührensenkung gibt der Zweckverband die Einnahmen aus der Nacherhebung der Altanschließerbeiträge im Abgabengebiet Fürstenwalde an seine dortigen Kunden weiter. Im Abgabengebiet Lebus kann die Gebühr für zentrale Entsorgung um 13 Cent auf 4,87 EUR/m³ gesenkt werden. Dies resultiert aus einer weiteren Kosteneinsparung.