ZVWA Fürstenwalde und Umland
Tarife
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© 2011 ZVWA Fürstenwalde und Umland
 

1. Trinkwassertarif

gültig ab 01.01.2006

Mengenentgelt: 1,30 €/m³

Grundpreis je Wasserzähler:

 Zählernennleistung Qn

Preis (€/Tag) netto

2,5

0,08

6,0

0,08

10,0

0,13

15

0,49

25

0,54

40

0,61

50

0,34

60

0,72

150

1,23

 

Üblicher Hauswasserzähler ist Qn 2,5.

Umsatzsteuer:
Der genannte Tarif gilt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 7%.

2. Abwassergebühr (kanalentsorgtes Abwasser)

Gebührenmaßstab ist die Trinkwassermenge, die auf das Grundstück geliefert und/oder dort gewonnen wird. Nachweislich nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Mengen, gemessen durch vom Verband zugelassene Gartenwasserzähler, werden abgesetzt.

2.1. Gebiet des ursprünglichen ZVWA Fürstenwalde und Umland (Stand 31.12.2009)

gültig ab 01.01.2006

gültig ab 01.01.2012

Gebühr: 2,80 €/m³

Gebühr: 2,37 €/m³

 

2.2. Stadt Lebus

gültig ab 01.01.2010

gültig ab 01.01.2011 gültig ab 01.01.2012

Gebühr: 5,35 €/m³

Gebühr: 5,00 €/m³ Gebühr: 4,87 €/m³

 

Grundgebühr in Abhängigkeit der Zählergröße:

Bis Qn 2,5  (entsprechend MID Q3 4):  0,24 €/d 
Bis Qn 6,0  (entsprechend MID Q3 10):  0,63 €/d 
Bis Qn 10,0  (entsprechend MID Q3 16):  1,06 €/d 
Ab Qn 10,0  (entsprechend MID Q3 16):  4,23 €/d 

3. Fäkalienentsorgung

gültig ab 01.01.2006

Gebühr: 4,97 €/m³

Diese Gebühr umfasst die Transport- und die Einleitgebühr.

Gebührenmaßstab ist die Trinkwassermenge, die auf das Grundstück geliefert und/oder dort gewonnen wird. Nachweislich nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Mengen, gemessen durch vom Verband zugelassene Gartenwasserzähler, werden abgesetzt.

Der Abruf der Leistung hat rechtzeitig, in der Regel fünf Tage vorher, direkt bei den Entsorgungsfirmen zu erfolgen.

Zugelassene Entsorgungsfirmen

4. Nicht separierter Schlamm aus Kleinkläranlagen

gültig ab 01.01.2006

Gebühr: 14,52 €/m³

Gebührenmaßstab ist die abgefahrene Menge.
Der Abruf der Leistung hat rechtzeitig, hier zwei Monate vorher, zu erfolgen.

5. Niederschlagswasser

gültig ab: 01.01.2006

Gebühr für Einleitung in Trennkanal: 1,03 €/m³

Gebühr für Einleitung in Mischkanal: 1,01 €/m³

Grundsätzlich ist das Niederschlagswasser vom Grundstückseigentümer in geeigneter Weise und schadlos auf dem Grundstück unterzubringen; ein Rechtsanspruch gegenüber dem Verband auf Beseitigung des Niederschlagswassers besteht nicht.

Gebührenmaßstab ist die eingeleitete Menge Niederschlagswasser, diese wird wie folgt berechnet:

Niederschlagsabflussmenge = Abflussbeiwert x Niederschlagsspende x Größe der Fläche, von der die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt.

Die Niederschlagsspende ist als langjähriges Mittel mit 0,561 m³ pro m² und Jahr festgelegt.

6. Zeitweilige Stillegung/Wiederinbetriebnahme eines Hausanschlusses

gültig ab 27.06.2005

zeitweilige Stillegung: 50 €

Wiederinbetriebnahme: 50 €

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

7. Sperrung/Wiederinbetriebnahme eines Hausanschlusses

gültig ab 27.06.2005

Sperrkosten: 80 €

Wiederinbetriebnahme: 80 €

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer