gültig ab 01.01.2006
Mengenentgelt: 1,30 €/m³
Grundpreis je Wasserzähler:
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Zählernennleistung Qn |
Preis (€/Tag) netto |
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2,5 |
0,08 |
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6,0 |
0,08 |
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10,0 |
0,13 |
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15 |
0,49 |
|
25 |
0,54 |
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40 |
0,61 |
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50 |
0,34 |
|
60 |
0,72 |
|
150 |
1,23 |
Üblicher Hauswasserzähler ist Qn 2,5.
Umsatzsteuer:
Der genannte Tarif
gilt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 7%.
Gebührenmaßstab ist die Trinkwassermenge, die auf das Grundstück geliefert und/oder dort gewonnen wird. Nachweislich nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Mengen, gemessen durch vom Verband zugelassene Gartenwasserzähler, werden abgesetzt.
2.1. Gebiet des ursprünglichen ZVWA Fürstenwalde und Umland (Stand 31.12.2009)
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gültig ab 01.01.2006 |
gültig ab 01.01.2012 |
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Gebühr: 2,80 €/m³ |
Gebühr: 2,37 €/m³ |
2.2. Stadt Lebus
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gültig ab 01.01.2010 |
gültig ab 01.01.2011 | gültig ab 01.01.2012 |
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Gebühr: 5,35 €/m³ |
Gebühr: 5,00 €/m³ | Gebühr: 4,87 €/m³ |
Grundgebühr in Abhängigkeit der Zählergröße:
| Bis Qn 2,5 | (entsprechend MID Q3 4): | 0,24 €/d |
| Bis Qn 6,0 | (entsprechend MID Q3 10): | 0,63 €/d |
| Bis Qn 10,0 | (entsprechend MID Q3 16): | 1,06 €/d |
| Ab Qn 10,0 | (entsprechend MID Q3 16): | 4,23 €/d |
gültig ab 01.01.2006
Gebühr: 4,97 €/m³
Diese Gebühr umfasst die Transport- und die Einleitgebühr.
Gebührenmaßstab ist die Trinkwassermenge, die auf das Grundstück geliefert und/oder dort gewonnen wird. Nachweislich nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Mengen, gemessen durch vom Verband zugelassene Gartenwasserzähler, werden abgesetzt.
Der Abruf der Leistung hat rechtzeitig, in der Regel fünf Tage vorher, direkt bei den Entsorgungsfirmen zu erfolgen.
gültig ab 01.01.2006
Gebühr: 14,52 €/m³
Gebührenmaßstab ist die abgefahrene Menge.
Der Abruf der Leistung hat rechtzeitig, hier zwei Monate vorher, zu
erfolgen.
gültig ab: 01.01.2006
Gebühr für Einleitung in Trennkanal: 1,03 €/m³
Gebühr für Einleitung in Mischkanal: 1,01 €/m³
Grundsätzlich ist das Niederschlagswasser vom Grundstückseigentümer in geeigneter Weise und schadlos auf dem Grundstück unterzubringen; ein Rechtsanspruch gegenüber dem Verband auf Beseitigung des Niederschlagswassers besteht nicht.
Gebührenmaßstab ist die eingeleitete Menge Niederschlagswasser, diese wird wie folgt berechnet:
Niederschlagsabflussmenge = Abflussbeiwert x Niederschlagsspende x Größe der Fläche, von der die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt.
Die Niederschlagsspende ist als langjähriges Mittel mit 0,561 m³ pro m² und Jahr festgelegt.
gültig ab 27.06.2005
zeitweilige Stillegung: 50 €
Wiederinbetriebnahme: 50 €
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
gültig ab 27.06.2005
Sperrkosten: 80 €
Wiederinbetriebnahme: 80 €
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
