Schlichtungsverfahren nach VSBG

Entsprechend § 36 Absatz 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) informieren wir darüber, dass wir an keinem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht für den Zweckverband nicht.