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Indirekteinleiter und Indirekteinleiterkataster

Abwasser aus Gewerbe und Industrie kann andere Stoffe enthalten als Abwasser aus privaten Haushalten. Je nach Tätigkeit können beispielsweise Fette und Öle, Mineralölbestandteile, Reinigungsmittel oder andere betriebsspezifische Stoffe in das Abwasser gelangen.

Damit solche Einleitungen fachlich beurteilt und die öffentlichen Abwasseranlagen sicher betrieben werden können, führt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland (ZVWA) ein Indirekteinleiterkataster. Darin werden relevante gewerbliche und betriebliche Abwassereinleitungen sowie die dazu erforderlichen Informationen erfasst.

Was ist ein Indirekteinleiter?

Als Indirekteinleiter werden Betriebe oder Einrichtungen bezeichnet, die ihr Abwasser nicht unmittelbar in ein Gewässer, sondern über eine öffentliche Abwasseranlage ableiten.

Dabei unterscheidet sich gewerbliches Abwasser je nach Tätigkeit erheblich. Während bei manchen Betrieben im Wesentlichen Abwasser anfällt, das mit häuslichem Abwasser vergleichbar ist, können bei anderen Tätigkeiten zusätzliche Stoffe in das Abwasser gelangen.

Eine Abwasservorbehandlung ist deshalb nicht in jedem Betrieb erforderlich. Abhängig von Art und Zusammensetzung des Abwassers können jedoch geeignete Vorbehandlungsanlagen notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise:

•    Fettabscheider in gastronomischen Betrieben oder Großküchen,

•    Leichtflüssigkeitsabscheider auf bestimmten Waschplätzen oder in Werkstätten.


Warum führt der ZVWA ein Indirekteinleiterkataster?

Der ZVWA muss beurteilen können, welche Abwässer in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden und ob die geltenden Einleitbedingungen eingehalten werden.

Das Indirekteinleiterkataster enthält deshalb, abhängig von der jeweiligen Betriebsart, unter anderem Informationen über:

•    die Art des Betriebes und die abwassererzeugenden Tätigkeiten,

•    Menge und Beschaffenheit des anfallenden Abwassers,

•    vorhandene Anlagen zur Abwasservorbehandlung,

•    wasserrechtliche Genehmigungen, soweit diese erforderlich sind,

•    Prüfungen, Wartungen und weitere betriebsbezogene Nachweise.

Diese Angaben helfen dabei, Kanäle, Pumpwerke und Kläranlagen vor schädlichen oder störenden Einleitungen zu schützen.

Größere Fettmengen können beispielsweise Ablagerungen und Verstopfungen verursachen. Mineralöle, Lösungsmittel oder andere problematische Stoffe können technische Anlagen oder die biologischen Reinigungsprozesse einer Kläranlage beeinträchtigen.

Ein ordnungsgemäßer Umgang mit gewerblichem Abwasser trägt damit dazu bei, Betriebsstörungen, zusätzliche Reinigungsarbeiten und Schäden an den Abwasseranlagen zu vermeiden.

Aktualisierung des Indirekteinleiterkatasters

Die Angaben im Indirekteinleiterkataster müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Der ZVWA schreibt die betroffenen Betriebe deshalb schrittweise an und fragt aktuelle Angaben zu den jeweiligen Betriebsstätten ab. Den Anfang machen gastronomische Betriebe, weitere Branchen folgen. 

Wenn Sie vom ZVWA einen Erhebungsbogen erhalten haben, füllen Sie diesen bitte vollständig aus und senden Sie ihn innerhalb der im Anschriebe genannten Frist an den ZVWA zurück. Soweit vorhanden oder angefordert, sind auch entsprechende Unterlagen, beispielsweise Genehmigungsbescheide oder Nachweise zu vorhandenen Vorbehandlungsanlagen, beizufügen.

Grundstückseigentümer und Betreiber sind nach der Abwasserbeseitigungssatzung des ZVWA verpflichtet, die für die Beurteilung der Abwassereinleitung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. 

Auch Änderungen eines Betriebes können für die Beurteilung der Abwassereinleitung von Bedeutung sein. Dazu gehören beispielsweise Änderungen der Tätigkeit, der Produktions- oder Küchenkapazität, der eingesetzten Verfahren oder der vorhandenen Abwasservorbehandlung. Bitte teilen Sie uns solche Änderungen unaufgefordert mit. 

Fettabscheider

Gastronomische Betriebe und Großküchen benötigen in der Regel eine Fettabscheideranlage, denn fetthaltiges Abwasser führt in den öffentlichen Abwasseranlagen zu Ablagerungen, Verstopfungen und Geruchsproblemen. Informationen zur Planung, zum Betrieb, zur Wartung, zur Entsorgung und zur regelmäßigen Überprüfung von Fettabscheideranlagen haben wir in einem unserem Merkblatt Fettabscheider zusammengestellt.

Downloads

•    Erhebungsbogen Indirekteinleiterkataster - Gastronomie

•    Merkblatt Fettabscheider

Der Erhebungsbogen kann am PC ausgefüllt, gespeichert und per E-Mail an Technik@fuewasser.de gesendet oder ausgedruckt per Post an den ZVWA geschickt werden. 

Datenschutz

Die Angaben aus dem Erhebungsbogen verwendet der ZVWA ausschließlich zur Führung des Indirekteinleiterkatasters und zur Überwachung der Einleitungen in die öffentlichen Abwasseranlagen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben Fragen?

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Erhebungsbogens, oder haben Sie anderweitige Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZVWA unterstützen Sie gern bei Fragen zum Indirekteinleiterkataster und zu betrieblichen Abwassereinleitungen.

Ansprechpartner:

Betriebsstätte Abwasser

E-Mail: technik@fuewasser.de

Telefon: 03361 59659-37